Versicherung zahlt Gutachten nicht oder kürzt: Was Sie jetzt tun können

Versicherung zahlt Gutachten nicht.

Sie haben ein Gutachten vorgelegt, und die Versicherung zahlt trotzdem nicht den vollen Betrag. Das ist kein Einzelfall, sondern in der Schadensregulierung eher die Regel als die Ausnahme. Was Sie in dieser Situation tun können und welche Kürzungen tatsächlich berechtigt sind, erklären wir hier.

Warum kürzt die Versicherung das Gutachten?

Versicherungen prüfen jedes Gutachten systematisch auf Einsparmöglichkeiten. Das ist für sich genommen nicht rechtswidrig, denn eine Versicherung darf und soll nur das zahlen, wozu sie tatsächlich verpflichtet ist. Häufig werden dabei Positionen wie Stundensätze, Beilackierungskosten, Verbringungskosten oder die merkantile Wertminderung infrage gestellt.

Problematisch wird es, wenn die Kürzung pauschal und ohne nachvollziehbare fachliche Begründung erfolgt. Genau das kommt in der Praxis häufig vor, weil Kürzungen bei tausenden Schadensfällen pro Jahr in der Summe erhebliche Beträge sparen.

Welche Kürzungen sind rechtlich überhaupt zulässig?

Nicht jede Kürzung ist automatisch unberechtigt. Zulässig sind Kürzungen, wenn:

  • das Gutachten nachweislich fehlerhafte oder nicht erforderliche Positionen enthält
  • Reparaturmaßnahmen aufgeführt sind, die zur Schadensbeseitigung nicht notwendig sind
  • ein Verstoß gegen Ihre Schadenminderungspflicht vorliegt, Sie also unverhältnismäßig hohe Kosten verursacht haben

Nicht zulässig sind dagegen pauschale Kürzungen ohne konkrete fachliche Begründung. Wenn Ihr Sachverständiger eine Position als technisch notwendig ausweist, etwa eine Beilackierung zur Vermeidung eines sichtbaren Farbunterschieds, darf die Versicherung diese nicht einfach streichen, ohne das fachlich zu widerlegen.

Welche Positionen werden am häufigsten gekürzt?

Aus der Praxis sind das die typischen Streitpunkte:

Stundensätze: Versicherungen verweisen häufig auf günstigere Partnerwerkstätten statt der markengebundenen Fachwerkstatt. Bei Fahrzeugen, die noch unter Garantie stehen oder ein lückenloses Scheckheft vorweisen, ist diese Kürzung in der Regel nicht haltbar.

Merkantile Wertminderung: Diese Position wird besonders gern niedriger angesetzt oder ganz gestrichen, vor allem mit Verweis auf das Fahrzeugalter. Was genau dahintersteckt und wie Sie sich wehren, erklären wir im Artikel Wertminderung nach Unfall.

Beilackierungskosten: Wenn ein Bauteil neu lackiert werden muss, ist oft eine Beilackierung angrenzender Teile notwendig, damit kein Farbunterschied entsteht. Diese Position wird häufig gekürzt, ist aber bei fachlicher Notwendigkeit berechtigt.

Nutzungsausfall und Mietwagenklasse: Hier wird oft die Fahrzeugklasse heruntergestuft oder die Ausfallzeit als zu lang bewertet.

Kürzungen bei fiktiver Abrechnung: Wer sich den Schaden ohne Reparatur auszahlen lässt, erlebt besonders häufig Kürzungsversuche bei Verbringungskosten oder UPE-Aufschlägen. Mehr dazu im Artikel Fiktive Abrechnung nach Gutachten.

Restwert und Wiederbeschaffungswert beim Totalschaden: Auch hier kürzen Versicherungen gern mit Verweis auf höhere Aufkaufangebote oder eine abweichende Werteinschätzung. Wie sich die Auszahlung beim Totalschaden zusammensetzt, erklären wir im Artikel Totalschaden Auto: Was zahlt die Versicherung wirklich?.

Wie lange darf die Versicherung mit der Zahlung warten?

Als üblicher Zeitrahmen gelten vier bis sechs Wochen, nachdem der Versicherung alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Manche Quellen nennen auch bis zu acht Wochen als noch akzeptabel. Wird dieser Zeitraum deutlich überschritten, ohne dass die Versicherung einen nachvollziehbaren Grund nennt, können Sie aktiv werden. Den kompletten Zeitablauf von der Beauftragung bis zur Auszahlung zeigt der Artikel Wie lange dauert ein Kfz-Gutachten?.

Was tue ich konkret, wenn die Versicherung kürzt oder nicht zahlt?

Gehen Sie strukturiert vor:

Schritt 1: Schriftliche Begründung verlangen Fordern Sie von der Versicherung eine konkrete, schriftliche Begründung für jede Kürzung. Pauschale Aussagen wie „Schaden zu hoch angesetzt“ reichen nicht aus.

Schritt 2: Begründung fachlich prüfen lassen Lassen Sie die Einwände der Versicherung durch Ihren Sachverständigen prüfen. In vielen Fällen lassen sich die Kürzungen fachlich entkräften, weil sie ohne genaue Prüfung des Fahrzeugs erfolgten.

Schritt 3: Schriftliche Stellungnahme einholen Ihr Gutachter kann eine ergänzende Stellungnahme erstellen, die die strittigen Positionen erneut begründet. Diese Stellungnahme ist die Grundlage für die Nachverhandlung.

Schritt 4: Frist setzen Setzen Sie der Versicherung eine angemessene Frist, üblicherweise rund zwei Wochen, um die vollständige Zahlung zu leisten.

Schritt 5: Fachanwalt einschalten Bleibt die Versicherung bei der Kürzung, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der nächste Schritt. Bei einem unverschuldeten Unfall mit Haftpflichtschaden trägt die gegnerische Versicherung in der Regel auch die Anwaltskosten, sofern der Anspruch berechtigt ist.

Muss ich die Kürzung der Versicherung einfach akzeptieren?

Nein. Sie sind nicht verpflichtet, eine Kürzung kommentarlos zu akzeptieren, solange Ihr Anspruch fachlich begründet ist. Die Schadensersatzpflicht ergibt sich aus § 249 BGB: Sie sollen wirtschaftlich so gestellt werden, als wäre der Unfall nicht passiert.

Wichtig ist allerdings auch die Schadenminderungspflicht nach § 254 BGB. Sie verpflichtet Sie, wirtschaftlich zu handeln und keine überhöhten Forderungen zu stellen. Ein korrekt erstelltes, unabhängiges Gutachten berücksichtigt das bereits, weshalb pauschale Kürzungen in den meisten Fällen nicht haltbar sind.

Kann auch ein Gutachten der Versicherung selbst abgelehnt werden?

Ja, das kommt vor. Wenn Sie als Geschädigter ein von der Versicherung beauftragtes Gutachten erhalten und Zweifel an dessen Richtigkeit haben, können Sie es zurückweisen und ein eigenes, unabhängiges Gutachten beauftragen. Genau aus diesem Grund empfehlen wir grundsätzlich, von Anfang an einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen, statt sich auf den Gutachter der Versicherung einzulassen.

Hilft mir ein eigener Gutachter, Kürzungen von vornherein zu vermeiden?

In vielen Fällen ja. Ein unabhängiges Gutachten, das von Anfang an sorgfältig und vollständig erstellt wird, lässt der Versicherung weniger Angriffsfläche für pauschale Kürzungen. Jede Position ist fachlich begründet und nachvollziehbar dokumentiert, was eine willkürliche Kürzung erheblich erschwert.

Das gilt besonders für Positionen wie die Wertminderung oder den Nutzungsausfall, die in Versicherungsgutachten häufiger fehlen oder niedriger ausfallen.

Können wir helfen?

Als DESAG-zertifiziertes Sachverständigenbüro erstellen wir Gutachten, die fachlich fundiert und vollständig dokumentiert sind. Wenn Sie bereits ein Gutachten haben und die Versicherung kürzt oder nicht vollständig zahlt, prüfen wir die Argumentation der Versicherung und erstellen bei Bedarf eine ergänzende Stellungnahme.

Wenn Sie im Raum Lage, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen oder im Kreis Lippe Unterstützung bei einer Kürzung benötigen, sprechen Sie uns an.

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