Das Leasingfahrzeug ist zurückgegeben, und wenige Wochen später kommt die Rechnung: 1.400 Euro Nachforderung für Schäden, die Sie für normale Gebrauchsspuren gehalten hätten. Das ist kein Einzelfall. Und Sie müssen es nicht hinnehmen.
Was ist das Gutachten bei der Leasingrückgabe?
Bei der Rückgabe beauftragt der Leasinggeber einen Sachverständigen, der den Fahrzeugzustand dokumentiert und einen sogenannten Minderwert ermittelt. Dieses Minderwertgutachten ist die Grundlage für die Endabrechnung.
Wichtig zu verstehen: Der Gutachter arbeitet im Auftrag des Leasinggebers, häufig in dauerhafter Geschäftsbeziehung mit dem Autohaus. Das macht ihn nicht automatisch unseriös, aber seine Bewertung ist auch keine neutrale Instanz, der Sie sich fügen müssten.
Was darf der Leasinggeber überhaupt berechnen?
Hier liegt der entscheidende Hebel, und er wird von vielen Leasingnehmern nicht genutzt.
Normale Gebrauchsspuren sind mit der Leasingrate abgegolten. Sie zahlen dafür nichts. Dazu gehören nach der Rechtsprechung leichte Kratzer im Lack, Steinschläge, kleine Dellen, Abnutzung an Türgriffen und Sitzen, leichte Felgenschrammen. Ein vier Jahre altes Fahrzeug muss bei der Rückgabe nicht wie neu aussehen.
Nur übermäßige Abnutzung ist zahlungspflichtig, § 538 BGB. Gemeint sind Schäden, die bei vertragsgemäßem Gebrauch vermeidbar gewesen wären: tiefe Kratzer bis ins Blech, größere Dellen, Brandlöcher, beschädigte Felgen, nicht fachgerecht reparierte Vorschäden.
Und selbst dann gilt: Sie zahlen den Minderwert, nicht die Reparaturkosten. Das ist der häufigste und teuerste Irrtum. Ein Beispiel: Ein Kratzer in der Tür kostet in der Reparatur 400 Euro. Der Wert des Fahrzeugs sinkt dadurch aber nur um 80 Euro. Sie schulden die 80 Euro, nicht die 400.
Die Beweislast liegt beim Leasinggeber
Das wissen die wenigsten: Nicht Sie müssen beweisen, dass ein Schaden eine normale Gebrauchsspur ist. Der Leasinggeber muss beweisen, dass er es nicht ist.
Die Rechtsprechung verlangt eine nachvollziehbare, an Alter und Laufleistung orientierte Bewertung. Ein Gutachten, das nur Schadenspositionen und Reparaturkosten auflistet, ohne zwischen normalem Verschleiß und übermäßiger Abnutzung zu unterscheiden, genügt diesen Anforderungen nicht.
Bleibt diese Abgrenzung im Gutachten vage oder pauschal, stehen Ihre Chancen gut, die Forderung abzuwehren oder deutlich zu reduzieren.
Woran erkenne ich ein fehlerhaftes Gutachten?
Typische Angriffspunkte:
- Kleinschäden werden berechnet, die bei objektiver Betrachtung Gebrauchsspuren sind
- Der Minderwert wird nicht in einer Gesamtschau ermittelt, sondern durch bloßes Addieren einzelner Schadenspositionen
- Es werden volle Reparaturkosten angesetzt statt des tatsächlichen Minderwerts
- Fahrzeugalter und Laufleistung finden in der Bewertung keine Berücksichtigung
- Die Schadensdokumentation ist unvollständig oder ohne Fotos
- Der Leasinggeber hat den Sachverständigen erst deutlich nach der Rückgabe beauftragt
Zum letzten Punkt: Der Leasinggeber muss den Sachverständigen zeitnah nach der Rückgabe beauftragen, in der Regel binnen zwei Wochen. Später erstellte Gutachten sind angreifbar, weil sich nicht mehr zweifelsfrei klären lässt, ob die Schäden bei der Rückgabe schon vorhanden waren.
Wie fechte ich das Gutachten der Leasingrückgabe an?
Gehen Sie strukturiert vor:
Schritt 1: Nichts unterschreiben, nichts anerkennen Sie sind nicht verpflichtet, das Minderwertgutachten oder ein Schuldanerkenntnis zu unterschreiben. Verweigern Sie die Unterschrift oder setzen Sie einen schriftlichen Vorbehalt daneben. Das Rückgabeprotokoll über abgegebene Schlüssel und Papiere können Sie unterschreiben, das ist etwas anderes.
Schritt 2: Vollständige Unterlagen anfordern Lassen Sie sich das komplette Gutachten inklusive Farbfotos aushändigen. Ohne die Unterlagen können Sie nicht prüfen.
Schritt 3: Fristgerecht schriftlich widersprechen Legen Sie schriftlich Widerspruch ein, in der Regel innerhalb von sieben bis vierzehn Tagen. Benennen Sie die strittigen Positionen konkret und kündigen Sie eine fachliche Überprüfung an. Zahlen Sie nichts, bevor die Prüfung abgeschlossen ist.
Schritt 4: Unabhängiges Gegengutachten einholen Ein neutraler Sachverständiger prüft, ob die berechneten Schäden tatsächlich über normale Gebrauchsspuren hinausgehen und ob der angesetzte Minderwert marktgerecht ist. Das ist Ihre Verhandlungsgrundlage.
Schritt 5: Nachverhandeln oder Anwalt einschalten Mit einem eigenen Gutachten verhandeln Sie auf Augenhöhe. Viele Forderungen werden danach reduziert oder fallen ganz weg. Bleibt der Leasinggeber hart, ist ein Fachanwalt für Leasingrecht der nächste Schritt.
Was kostet ein Gutachten bei der Leasingrückgabe?
Ein unabhängiges Zustandsgutachten oder Gegengutachten kostet je nach Aufwand etwa 100 bis 300 Euro.
Diese Kosten tragen Sie zunächst selbst. Gemessen an Nachforderungen, die häufig zwischen 1.000 und 3.000 Euro liegen, ist das eine überschaubare Investition, wenn dadurch ein erheblicher Teil der Forderung entfällt.
Wichtig ist die richtige Fragestellung an den Gutachter. Formulieren Sie den Auftrag so: Gibt es am Fahrzeug übermäßige Abnutzungen oder Schäden, die über die bei einem Fahrzeug dieses Alters und dieser Laufleistung zu erwartenden Gebrauchsspuren hinausgehen? Und wenn ja, in welcher Höhe würde ein Gebrauchtwagenkäufer deshalb einen Preisnachlass durchsetzen?
Besser vorbeugen: Das Vorab-Gutachten
Der wirksamste Schutz ist ein unabhängiges Gutachten vier bis acht Wochen vor der Rückgabe.
Sie erfahren dann genau, welche Positionen strittig werden könnten, und haben Zeit zu reagieren: kleinere Schäden günstig über Smart Repair beheben lassen, Reparaturen über die Kaskoversicherung abwickeln oder sich schlicht darauf einstellen, was auf Sie zukommt. Und Sie haben eine schriftliche, unabhängige Zustandsdokumentation in der Hand, die zeigt, in welchem Zustand das Fahrzeug bei der Rückgabe tatsächlich war.
Ein Vorab-Gutachten ist inhaltlich verwandt mit dem klassischen Wertgutachten fürs Auto, hat aber einen anderen Fokus: Es bewertet nicht den Marktwert, sondern den Zustand im Hinblick auf die Rückgabekriterien.
Ein praktischer Tipp für den Rückgabetag
Fotografieren Sie das Fahrzeug am Tag der Rückgabe vollständig: außen rundum, Innenraum, Felgen, Kofferraum, Motorraum, Kilometerstand. Mit Zeitstempel.
Diese Fotos sind Ihre Beweissicherung. Sie zeigen, in welchem Zustand das Fahrzeug übergeben wurde, und schützen Sie vor Positionen, die möglicherweise erst nach der Rückgabe entstanden sind.
Können wir helfen?
Als DESAG-zertifiziertes Sachverständigenbüro in Lage erstellen wir Vorab-Gutachten vor der Leasingrückgabe und Gegengutachten, wenn die Nachforderung bereits auf dem Tisch liegt. Wir prüfen sachlich, welche Positionen berechtigt sind und welche nicht, und Sie erhalten eine belastbare Grundlage für die Verhandlung mit dem Leasinggeber.
Wenn Sie im Raum Lage, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen oder im Kreis Lippe eine Leasingrückgabe vor sich haben oder eine Nachforderung erhalten haben, schauen wir uns das gemeinsam an.
KFZ-Zentrum Maurer und Parsiegla GbR | Schötmarsche Straße 131d | 32791 Lage DESAG-zertifiziert | Wertgutachten, Zustandsgutachten und Fahrzeugbewertung