kfz-sachverständigenbüro

Ihr unabhängiger KFZ Gutachter in Lage & Lippe.

Präzise Analysen, gerichtsverwertbare Dokumentation und unabhängige Beratung im Schadensfall. Wir sichern Ihre Ansprüche mit technischer Expertise und modernster Diagnostik.

DESAG Sachverständigen-Zertifikat: Igor Maurer
zertifizierte expertise

Igor Maurer

Geprüfter Kfz-Sachverständiger (DESAG)

Als unabhängiger Gutachter stehen Genauigkeit und Neutralität an erster Stelle. Mit jahrelanger Erfahrung in der KFZ-Technik und stetiger Weiterbildung garantieren wir Beurteilungen auf höchstem fachlichem Niveau.

Unsere Gutachten-Leistungen

Zertifizierte Expertise für eine lückenlose Dokumentation und objektive Bewertung.

Schadengutachten

Nach einem Unfall sichern wir Ihre Ansprüche ab. Wir ermitteln den genauen Reparaturweg, die Reparaturkosten, die Wertminderung sowie den Wiederbeschaffungs- und Restwert Ihres Fahrzeugs.

Wertermittlung

Egal ob für den Kauf, Verkauf oder für die Versicherung. Wir ermitteln den aktuellen, marktgerechten Wert Ihres Fahrzeugs – auch für Oldtimer und Exoten.

juristische sicherheit

Beweissicherung

Bei unklaren Sachlagen oder fehlerhaften Reparaturen ist eine schnelle und präzise Beweissicherung entscheidend. Wir dokumentieren den Ist-Zustand Ihres Fahrzeugs gerichtsfest, bevor Spuren vernichtet werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Thema Kfz-Gutachten und Schadensregulierung.

Wer trägt die Kosten für das Kfz-Gutachten?

Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, trägt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die vollständigen Kosten für das Gutachten. Sie haben als Geschädigter das Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten werden direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet. Für Sie entstehen keine Auslagen.

Ja, im Haftpflichtschadenfall haben Sie das Recht, einen freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen, um eine objektive Beweissicherung zu gewährleisten.

Nein. Als Geschädigter haben Sie das gesetzliche Recht auf freie Sachverständigenwahl. Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen eigenen Gutachter aufzwingen. Sie darf das Honorar lediglich kürzen, wenn es erkennbar über den üblichen Sätzen liegt. Unsere Honorierung orientiert sich an der BVSK-Honorarbefragung und ist damit von Versicherern anerkannt.

In der Regel erfolgt die Besichtigung kurzfristig. Das fertige schriftliche Gutachten erhalten Sie meist innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach dem Besichtigungstermin.

Ein Kostenvoranschlag der Werkstatt beziffert nur die Reparaturkosten. Ein unabhängiges Schadengutachten geht deutlich weiter: Es ermittelt zusätzlich die merkantile Wertminderung Ihres Fahrzeugs, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert bei einem Totalschaden sowie mögliche Nutzungsausfallentschädigung. Versicherungen akzeptieren ein unabhängiges Gutachten als rechtlich belastbare Grundlage. Ein Werkstattkostenvoranschlag bietet diesen Schutz nicht.

Schäden bis ca. 750 € bis 1.000 € gelten oft als Bagatellschäden. Hier reicht meist ein Kurzgutachten oder Kostenvoranschlag aus. Wir beraten Sie dazu gerne vor Ort.

Sind die Reparaturkosten höher als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder übersteigen sie 130 % davon, liegt in der Regel ein wirtschaftlicher Totalschaden vor. In diesem Fall zahlt die gegnerische Versicherung den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes Ihres Fahrzeugs. Wir ermitteln beide Werte neutral und unabhängig. Zusätzlich können Sie als Unfallgeschädigter bei einem Totalschaden in den meisten Fällen Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten für die Zeit bis zur Wiederbeschaffung geltend machen. Wir helfen Ihnen, alle berechtigten Ansprüche zu sichern.

Nein. Wir kommen zu Ihnen. Unser mobiler Begutachtungsservice deckt Lage, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen, Lemgo, Detmold und den gesamten Kreis Lippe ab. Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht fahrbereit, transportieren wir es mit eigenem Anhänger in unsere Prüfhalle. Sie müssen sich um die Logistik nicht kümmern.

Nach einem Unfall verliert Ihr Fahrzeug an Marktwert, selbst wenn es fachgerecht repariert wird. Käufer zahlen für einen unfallfreien Wagen mehr als für ein repariertes Unfallfahrzeug. Diese Differenz heißt merkantile Wertminderung. Sie haben bei einem unverschuldeten Unfall Anspruch darauf, diesen Betrag von der gegnerischen Versicherung ersetzt zu bekommen. Wir ermitteln die Wertminderung im Rahmen des Gutachtens und weisen sie gegenüber der Versicherung aus.

Ja. Neben Schadengutachten erstellen wir Wertermittlungen für den Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs, für Versicherungszwecke sowie Beweissicherungsgutachten vor einer Reparatur. Auch Oldtimer und Fahrzeuge mit Umbauten begutachten wir fachgerecht. Sprechen Sie uns an, wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Art von Gutachten für Ihren Fall die richtige ist.