Nach einem Unfall stellt sich oft eine Frage, die viele Geschädigte nicht kennen: Muss das Fahrzeug überhaupt repariert werden, oder kann man sich den Schaden einfach auszahlen lassen? Diese Möglichkeit heißt fiktive Abrechnung. Sie ist legal, weit verbreitet und in bestimmten Fällen eine echte finanzielle Option. Was genau dahinter steckt und wann sie sich lohnt, erklären wir hier
Was ist die fiktive Abrechnung?
Bei der fiktiven Abrechnung lassen Sie sich den Schaden auf Basis eines Kfz-Gutachtens auszahlen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Der Sachverständige ermittelt die Reparaturkosten, die Versicherung zahlt diesen Betrag aus, und Sie entscheiden frei, was mit dem Geld geschieht. Reparieren, günstiger reparieren lassen oder das Geld anderweitig verwenden, das liegt allein bei Ihnen.
Rechtliche Grundlage ist § 249 BGB. Es besagt, dass Geschädigte die freie Wahl zwischen Naturalersatz (Reparatur) und Geldersatz haben.
Was wird bei der fiktiven Abrechnung erstattet?
Die Versicherung zahlt die im Gutachten ermittelten Reparaturkosten als Nettobetrag aus, also ohne Mehrwertsteuer. Diese erhalten Sie nur, wenn tatsächlich eine Reparaturrechnung vorliegt.
Vollständig erstattet werden bei einem unverschuldeten Unfall trotzdem:
- die merkantile Wertminderung
- die Gutachterkosten
- eine Unkostenpauschale, meist 20 bis 30 Euro
- gegebenenfalls Anwaltskosten
Nicht erstattet werden bei rein fiktiver Abrechnung üblicherweise: die Mehrwertsteuer, Verbringungskosten und eine eventuelle Lackangleichung. Diese Positionen setzen eine tatsächliche Reparatur mit Rechnung voraus.
Wann lohnt sich die fiktive Abrechnung?
Vor allem in diesen Situationen ist die fiktive Abrechnung eine sinnvolle Wahl:
Bagatellschäden: Ein kleiner Kratzer oder eine Delle, die Sie optisch nicht stört, muss nicht zwingend repariert werden. Sie lassen sich den Schaden auszahlen und behalten das Geld.
Eigenreparatur: Wenn Sie handwerklich versiert sind oder gute Kontakte zu einer günstigeren Werkstatt haben, können Sie den Schaden selbst kostengünstiger beheben lassen und die Differenz behalten.
Finanzieller Spielraum: Manche Geschädigte brauchen aktuell Liquidität und verschieben die Reparatur bewusst auf später.
Älteres Fahrzeug: Bei einem Fahrzeug, das ohnehin nicht mehr lange gefahren wird, lohnt sich eine vollständige Reparatur oft wirtschaftlich nicht.
Was ist der Unterschied zwischen fiktiver Abrechnung bei Haftpflicht und Kasko?
Das ist der wichtigste Punkt, den Sie vor der Entscheidung verstehen sollten.
Haftpflichtschaden: Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, regelt die Versicherung des Unfallgegners Ihren Schaden. Hier ist die fiktive Abrechnung gesetzlich klar abgesichert und in der Praxis Standard. Sie haben das uneingeschränkte Recht darauf.
Vollkaskoschaden: Bei einem selbstverschuldeten Unfall, der über Ihre eigene Vollkaskoversicherung läuft, ist die fiktive Abrechnung nur eingeschränkt möglich. Viele Versicherungsbedingungen verlangen eine tatsächliche Reparatur als Voraussetzung für die volle Auszahlung. Außerdem gilt: Eine fiktive Abrechnung über die eigene Vollkasko führt häufig zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse, was Ihre Versicherungsbeiträge langfristig erhöht.
Das ist der entscheidende Unterschied, den viele Geschädigte erst zu spät merken. Bei einem Kaskoschaden lohnt sich die fiktive Abrechnung deutlich seltener als bei einem Haftpflichtschaden.
Was passiert beim wirtschaftlichen Totalschaden?
Hier gilt ein Sonderfall. Liegt ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, also wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist eine fiktive Reparaturabrechnung ausgeschlossen. Es greift stattdessen die Totalschadenbasis: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert.
Möchten Sie Ihr Fahrzeug trotzdem behalten und reparieren lassen, kann unter bestimmten Voraussetzungen die 130-Prozent-Regel greifen. Das setzt allerdings eine tatsächliche, fachgerechte Reparatur voraus. Eine fiktive Abrechnung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
Kann ich fiktiv abrechnen und trotzdem die Mehrwertsteuer fordern?
Nein. Es gilt ein Kombinationsverbot zwischen fiktiver und konkreter Abrechnung. Wer sich für die fiktive Variante entscheidet, kann nicht nachträglich die Mehrwertsteuer einfordern, selbst wenn doch noch repariert wird. Diese Entscheidung sollten Sie daher bewusst und nicht vorschnell treffen.
Brauche ich für die fiktive Abrechnung unbedingt ein Gutachten?
Bei einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro: ja. Ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht dann nicht mehr aus, um Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung vollständig und gerichtsfest zu belegen.
Ein unabhängiges Gutachten weist neben den Reparaturkosten auch die merkantile Wertminderung, den Wiederbeschaffungswert und den Restwert aus. Ohne diese Dokumentation verlieren Sie Ansprüche, die Ihnen eigentlich zustehen.
Bei kleineren Bagatellschäden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen. Im Zweifel klärt ein kurzes Gespräch mit einem Sachverständigen, welche Grundlage in Ihrem Fall sinnvoll ist.
Kürzt die Versicherung die fiktive Abrechnung häufig?
Ja, das kommt vor. Versicherer prüfen fiktive Abrechnungen genau und kürzen gelegentlich einzelne Positionen wie Verbringungskosten oder UPE-Aufschläge. Ein unabhängiges Gutachten ist hier Ihre wichtigste Grundlage, weil es die angesetzten Werte nachvollziehbar begründet.
Wenn die Versicherung kürzt, ist das kein Schlusswort. Ihr Sachverständiger kann eine schriftliche Stellungnahme erstellen, die als Grundlage für eine Nachverhandlung dient. Das genaue Vorgehen bei Kürzungen beschreiben wir im Artikel Versicherung zahlt Gutachten nicht oder kürzt.
Können wir helfen?
Als DESAG-zertifiziertes Sachverständigenbüro erstellen wir Gutachten, die alle relevanten Positionen für Ihre Abrechnung vollständig und nachvollziehbar ausweisen, unabhängig davon, ob Sie reparieren lassen oder fiktiv abrechnen möchten. Wenn Sie nach einem Unfall im Raum Lage, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen oder im Kreis Lippe unsicher sind, welche Option für Sie sinnvoller ist, beraten wir Sie gerne.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen für das Gutachten keine Kosten.
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