Totalschaden Auto: Was zahlt die Versicherung wirklich?

Ein Autounfall mit einem Totalschaden in der Nähe von Lage Kreis Lippe

Die Werkstatt oder der Gutachter haben es festgestellt: Totalschaden. Die erste Frage, die sich danach stellt, ist fast immer dieselbe: Was zahlt die Versicherung mir jetzt eigentlich? Hier die konkrete Antwort.

Was zahlt die Versicherung bei einem Totalschaden?

Die Versicherung zahlt den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts. Diese Differenz wird auch Wiederbeschaffungsaufwand genannt.

Ein Beispiel: Ihr Fahrzeug hatte vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 9.000 Euro. Der Restwert des beschädigten Fahrzeugs liegt bei 1.800 Euro. Die Versicherung zahlt Ihnen 7.200 Euro aus.

Mit diesem Betrag sollen Sie sich ein vergleichbares Ersatzfahrzeug anschaffen können. Beide Werte, Wiederbeschaffungswert und Restwert, müssen für Ihr konkretes Fahrzeug individuell ermittelt werden. Das ist Aufgabe eines unabhängigen Kfz-Gutachters. Wie der Restwert genau berechnet wird und was die 6-Monats-Regel bedeutet, erklären wir im Artikel Restwert beim Totalschaden.

Wird der Betrag netto oder brutto ausgezahlt?

Das hängt davon ab, ob Sie ein Ersatzfahrzeug kaufen und dabei Mehrwertsteuer nachweisen können.

Ohne Ersatzbeschaffung: Lassen Sie sich den Betrag einfach auszahlen, ohne ein neues Fahrzeug zu kaufen, erhalten Sie den Wiederbeschaffungsaufwand netto, also ohne Mehrwertsteuer.

Mit Ersatzbeschaffung: Kaufen Sie ein Ersatzfahrzeug und weisen die gezahlte Mehrwertsteuer per Rechnung nach, erstattet die Versicherung diese zusätzlich. Voraussetzung ist, dass die Mehrwertsteuer auf dem Kaufvertrag oder der Rechnung ausgewiesen ist, etwa beim Kauf von einem Händler. Beim Privatkauf ohne Mehrwertsteuerausweis entfällt dieser zusätzliche Betrag.

Das ist der Grund, warum viele Geschädigte überrascht sind, wenn auf dem Konto weniger ankommt als im Gutachten steht: Der ausgewiesene Wiederbeschaffungswert im Gutachten ist meist ein Bruttowert, die erste Auszahlung erfolgt aber zunächst netto.

Auto Totalschaden, was tun? Die ersten Schritte

Gehen Sie in dieser Reihenfolge vor:

1. Unfall der Versicherung melden Bei einem unverschuldeten Unfall melden Sie den Schaden der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Bei einem selbstverschuldeten Unfall melden Sie ihn Ihrer eigenen Vollkaskoversicherung, sofern vorhanden.

2. Gutachten erstellen lassen Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt Wiederbeschaffungswert, Restwert und Reparaturkosten. Erst auf dieser Basis lässt sich ein wirtschaftlicher Totalschaden zweifelsfrei feststellen.

3. Entscheidung treffen Sie entscheiden, ob Sie das Fahrzeug abgeben, behalten oder reparieren lassen. Die Versicherung wird nicht automatisch Eigentümer Ihres Fahrzeugs, das bleibt bei Ihnen.

4. Auszahlung anfordern Mit dem Gutachten reichen Sie Ihre Ansprüche bei der zuständigen Versicherung ein. Die übliche Bearbeitungszeit liegt bei vier bis sechs Wochen.

Was zahlt die Versicherung bei einem selbstverschuldeten Unfall?

Das hängt von Ihrem Versicherungsschutz ab.

Mit Vollkaskoversicherung: Sie erhalten den Wiederbeschaffungsaufwand abzüglich Ihrer vereinbarten Selbstbeteiligung.

Ohne Vollkaskoversicherung: Ihre Haftpflichtversicherung deckt ausschließlich Schäden an fremden Fahrzeugen. Den Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug tragen Sie in diesem Fall selbst.

Bei Sturm, Hagel oder Wildunfall: Hier greift die Teilkaskoversicherung, sofern abgeschlossen.

Bekomme ich auch Geld für Mietwagen, Gutachten und Nebenkosten?

Bei einem unverschuldeten Unfall mit gegnerischer Haftpflicht: ja. Zusätzlich zum Wiederbeschaffungsaufwand trägt die Versicherung:

  • die Kosten für das Gutachten
  • einen Mietwagen oder alternativ die Nutzungsausfallentschädigung für die Wiederbeschaffungsdauer, in der Regel zehn bis vierzehn Tage
  • Abmeldekosten und eine Unkostenpauschale
  • gegebenenfalls Anwaltskosten

Bei einem selbstverschuldeten Unfall über die eigene Vollkasko sind diese Nebenleistungen oft eingeschränkter. Was genau Ihr Vertrag abdeckt, steht in den Versicherungsbedingungen.

Kann ich das Auto trotz Totalschaden behalten?

Ja. Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht, dass Sie das Fahrzeug abgeben müssen. Sie haben drei Optionen: abgeben und die Differenz kassieren, behalten und unrepariert weiterfahren, oder reparieren lassen, sofern die Reparaturkosten nicht mehr als 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Den vollständigen Überblick über alle drei Optionen und die Voraussetzungen der 130-Prozent-Regel finden Sie im Artikel Wirtschaftlicher Totalschaden.

Was, wenn die Versicherung weniger zahlt als im Gutachten steht?

Das kommt vor, ist aber nicht automatisch rechtens. Häufige Gründe sind ein abweichender Restwert durch ein höheres Aufkaufangebot, eine andere Einschätzung des Wiederbeschaffungswertes oder pauschale Kürzungen einzelner Positionen.

Eine Kürzung muss von der Versicherung fachlich begründet werden. Pauschale Abzüge ohne nachvollziehbare Erklärung müssen Sie nicht akzeptieren. Ihr Sachverständiger kann die Argumentation der Versicherung prüfen und gegebenenfalls eine Stellungnahme erstellen.

Wie Sie konkret gegen solche Kürzungen vorgehen, beschreiben wir im Artikel Versicherung zahlt Gutachten nicht oder kürzt.

Wie lange dauert es, bis die Versicherung zahlt?

In der Regel vier bis sechs Wochen, nachdem der Versicherung alle notwendigen Unterlagen vorliegen, also Gutachten, Schadensmeldung und gegebenenfalls Polizeibericht. Manche Fälle ziehen sich bis zu acht Wochen. Wird dieser Zeitraum ohne nachvollziehbaren Grund deutlich überschritten, können Sie eine Frist setzen und notfalls einen Anwalt einschalten.

Brauchen Sie nach dem Totalschaden ein Ersatzfahrzeug?

Wenn das Fahrzeug nicht mehr nutzbar ist, entsteht meist sofortiger Mobilitätsbedarf. Bis zur Auszahlung und Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs haben Sie als Unfallgeschädigter Anspruch auf einen Mietwagen oder die Nutzungsausfallentschädigung. Was genau Ihnen zusteht und wie lange, erklären wir im Artikel Mietwagen nach Unfall: Anspruch und Dauer.

Können wir helfen?

Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall im Raum Lage, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen oder im Kreis Lippe einen Totalschaden hat, übernehmen wir die Begutachtung und ermitteln Wiederbeschaffungswert und Restwert unabhängig und nachvollziehbar.

Falls Sie im Anschluss ein Ersatzfahrzeug suchen: Wir haben einen eigenen Fahrzeugbestand und helfen Ihnen, schnell wieder mobil zu sein.

KFZ-Zentrum Maurer und Parsiegla GbR | Schötmarsche Straße 131d | 32791 Lage DESAG-zertifiziert | Mobiler Service und Vor-Ort-Begutachtung

Hatten Sie einen Unfall?

Wir unterstützen Sie bei der kompletten Abwicklung – vom unabhängigen KFZ Gutachten bis zur fachgerechten Reparatur in Meisterqualität.

Kostenlose Erstberatung

Unverbindliche Einschätzung Ihres Unfallschadens durch unsere Experten.

Inhaltsverzeichnis

Ähnliche Themen