Nach einem Unfall steht man oft vor mehreren Entscheidungen gleichzeitig. Eine davon: Wie komme ich jetzt mobil? Ob und wie lange Sie Anspruch auf einen Mietwagen haben, was die Versicherung übernimmt und wann die Nutzungsausfallentschädigung die sinnvollere Alternative ist, erklären wir hier.
Habe ich nach einem unverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen?
Ja. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, für die unfallbedingte Ausfallzeit Ihres Fahrzeugs ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu nutzen. Die Kosten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers.
Voraussetzung ist, dass Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist, weil es nicht fahrbereit oder nicht mehr verkehrssicher ist. Außerdem müssen Sie das Fahrzeug tatsächlich regelmäßig nutzen. Wer sein Auto nur gelegentlich bewegt, hat möglicherweise keinen oder nur eingeschränkten Anspruch.
Welche Mietwagenklasse steht mir zu?
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ein Fahrzeug der gleichen Klasse wie Ihr eigenes. Ein Kompaktwagen berechtigt nicht zu einem SUV der Oberklasse. In der Praxis wird die Klasse am Fahrzeugtyp und Marktsegment Ihres Unfallwagens gemessen.
Eine Abstufung um eine Klasse wird von Versicherungen häufig erwartet und von Gerichten überwiegend akzeptiert. Das bedeutet: Wer einen gehobenen Mittelklassewagen fährt, bekommt in der Regel einen Mittelklassewagen gestellt, nicht zwingend das identische Modell.
Wichtig: Mieten Sie das Fahrzeug auf eigene Initiative, nicht über die gegnerische Versicherung. Letztere vermittelt häufig an eigene Partnerbetriebe, die günstigere Konditionen aushandeln, was am Ende zu Kürzungen bei der Kostenerstattung führen kann.
Wie lange zahlt die Versicherung den Mietwagen nach einem Unfall?
Die Dauer richtet sich nach dem Schadenfall:
Bei Reparatur: Die Versicherung übernimmt die Mietwagenkosten für die tatsächliche Reparaturdauer laut Werkstattrechnung. Dazu kommt der Zeitraum für die Gutachtenerstellung, sofern ein Sachverständiger das Fahrzeug vor der Reparatur begutachtet hat. Dauert die Reparatur länger als im Gutachten angesetzt, brauchen Sie von der Werkstatt einen Reparaturablaufplan, der die Verzögerung erklärt.
Bei Totalschaden: Die Versicherung zahlt für die sogenannte Wiederbeschaffungsdauer. Diese liegt üblicherweise bei zehn bis vierzehn Tagen und ergibt sich aus dem Gutachten. Wer länger braucht, muss nachweisen, dass die Suche nach einem vergleichbaren Fahrzeug mehr Zeit in Anspruch genommen hat.
Wichtig: Es gibt eine Schadenminderungspflicht. Das heißt, Sie müssen die Ausfallzeit so kurz wie möglich halten. Wer mit der Beauftragung eines Gutachters oder der Reparaturfreigabe unnötig wartet, riskiert, dass die Versicherung einen Teil der Mietwagenkosten ablehnt.
Was ist die Nutzungsausfallentschädigung und wann ist sie besser als ein Mietwagen?
Die Nutzungsausfallentschädigung ist eine Geldpauschale, die Sie anstelle eines Mietwagens beantragen können. Sie wird täglich ausgezahlt, für jeden Tag, an dem Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht nutzbar ist.
Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeuggruppe Ihres Unfallwagens und liegt je nach Klasse zwischen 23 und 175 Euro pro Tag. Die genaue Einstufung regelt eine Tabelle, die Sachverständige und Versicherungen verwenden.
Wann lohnt sich die Nutzungsausfallentschädigung mehr als ein Mietwagen?
Sie ist die bessere Wahl, wenn Sie das Fahrzeug während der Reparaturzeit ohnehin nicht täglich benötigen. Ein Mietwagen verursacht Kosten, die die Versicherung zwar erstatten soll, aber in der Praxis häufig kürzt. Die Nutzungsausfallentschädigung ist dagegen eine feste Pauschale ohne Abrechnungsrisiko.
Außerdem: Beide Ansprüche schließen sich gegenseitig aus. Wer einen Mietwagen fährt, bekommt für denselben Zeitraum keine Nutzungsausfallentschädigung. Wer sich für die Entschädigung entscheidet, das Geld aber doch für einen Leihwagen ausgibt, kann das frei tun, ohne sich an Fahrzeugklassen oder Versicherungsauflagen halten zu müssen.
Kann ich den Mietwagen direkt beim Verursacher oder seiner Versicherung anfordern?
Technisch ja, praktisch mit Vorsicht. Wenn die Versicherung des Verursachers einen Mietwagen organisiert, greift sie häufig auf eigene Vertragspartner zurück. Das kann bedeuten, dass Sie ein Fahrzeug einer niedrigeren Klasse erhalten oder dass die Versicherung später nur die eigenen Konditionen erstattet, nicht die tatsächlichen Mietwagenkosten.
Besser ist es, sich einen Mietwagen eigenständig zu besorgen und die Kosten anschließend gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Beachten Sie dabei die Verhältnismäßigkeit: übliche Markttarife, passende Fahrzeugklasse, keine unnötige Verlängerung.
Was gilt bei einem selbstverschuldeten Unfall?
Ihre eigene Haftpflichtversicherung übernimmt ausschließlich den Schaden am anderen Fahrzeug. Ihren eigenen Mobilitätsbedarf deckt sie nicht.
Ob Sie nach einem selbstverschuldeten Unfall Anspruch auf einen Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung haben, hängt davon ab, ob Ihre Vollkaskoversicherung dies im Vertrag einschließt. Das ist nicht automatisch der Fall. Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder lassen Sie sich beraten.
Was passiert, wenn die Versicherung die Mietwagenkosten kürzt?
Kürzungen sind häufig. Typische Begründungen: zu hohe Mietwagenklasse, zu lange Mietdauer, zu teurer Tarif. Wenn die Versicherung kürzt, müssen Sie das nicht einfach akzeptieren.
Das Gutachten Ihres Sachverständigen enthält die Grundlage für die Ausfallzeit. Liegt die tatsächliche Reparaturdauer im Rahmen der gutachterlich festgestellten Zeit, ist die Versicherung in der Pflicht. Im Streitfall helfen Werkstattrechnung, Reparaturablaufplan und das Gutachten als Belege.
Brauchen Sie jetzt kurzfristig ein Ersatzfahrzeug?
Wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall im Raum Lage, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen oder im Kreis Lippe nicht mehr nutzbar ist, helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Wir stellen Ihnen ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung und erstellen auf Wunsch gleichzeitig das Gutachten für Ihren Schadensfall.
Die Kosten für Gutachten und Mietwagen trägt bei einem unverschuldeten Unfall die gegnerische Versicherung.
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