Nach einem Unfall meldet sich häufig recht schnell die gegnerische Versicherung und schlägt vor, einen eigenen Gutachter zu schicken. Das klingt nach einem unkomplizierten Service. Es ist aber eine Entscheidung, die Ihre Schadensregulierung direkt beeinflusst.
Die kurze Antwort: Bei einem unverschuldeten Unfall müssen Sie den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren. Sie haben das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Warum schickt die Versicherung überhaupt einen eigenen Gutachter?
Weil das Gutachten die Grundlage für die Auszahlung ist. Je niedriger der Schaden im Gutachten ausgewiesen wird, desto weniger zahlt die Versicherung. Ein Gutachter, der im Auftrag der gegnerischen Versicherung arbeitet und von ihr bezahlt wird, unterliegt einem strukturellen Interessenkonflikt. Das bedeutet nicht, dass jeder Versicherungsgutachter absichtlich falsch bewertet. Es bedeutet, dass seine Interessen nicht zwingend Ihre Interessen sind.
In der Praxis werden bestimmte Schadensersatzpositionen von Versicherungsgutachtern häufig niedriger angesetzt oder weggelassen, etwa die merkantile Wertminderung, bestimmte Reparaturpositionen nach Herstellervorgaben oder der Wiederbeschaffungswert bei älteren Fahrzeugen.
Habe ich das Recht, einen eigenen Gutachter zu beauftragen?
Ja, bei einem unverschuldeten Unfall mit Haftpflichtschaden ist die freie Gutachterwahl gesetzlich verankert. Rechtsgrundlage ist § 249 BGB, der Ihnen als Geschädigtem das Recht auf vollständige Schadenswiederherstellung sichert. Der Bundesgerichtshof hat dieses Recht in mehreren Urteilen bestätigt, unter anderem mit dem Urteil VI ZR 225/13 vom Februar 2014.
Die gegnerische Versicherung darf Ihnen keinen Gutachter verbindlich vorschreiben. Ein Hinweis oder ein Angebot ist keine Verpflichtung.
Was nach einem Unfall konkret zu tun ist und wie der Ablauf mit einem eigenen Gutachter funktioniert, erklären wir im Artikel Gutachter nach Autounfall beauftragen.
Was kostet mich ein eigener Gutachter?
Bei einem unverschuldeten Unfall mit einem Schaden oberhalb der Bagatellgrenze von rund 750 Euro Reparaturkosten: nichts. Die Kosten für den Gutachter Ihrer Wahl trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers als Teil des Schadensersatzes.
Das ist keine Kulanzleistung, sondern ein Rechtsanspruch. Die Versicherung ist verpflichtet, die Sachverständigenkosten zu übernehmen, sofern diese im ortsüblichen Rahmen liegen.
Was passiert, wenn ich den Versicherungsgutachter trotzdem zum Fahrzeug lasse?
Das ist keine endgültige Entscheidung. Die Duldung einer Besichtigung durch den Versicherungsgutachter gilt laut Rechtsprechung nicht als Verzicht auf ein eigenes Gutachten. Sie können danach noch immer einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen.
Allerdings gilt: Je früher Sie einen eigenen Gutachter einschalten, desto besser. Der Schaden lässt sich unmittelbar nach dem Unfall am vollständigsten dokumentieren. Nach einer Reparatur ist vieles nicht mehr nachvollziehbar.
Wenn die gegnerische Versicherung bereits ein Gutachten erstellt hat und Sie damit nicht einverstanden sind, ist ein Gegengutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen möglich. Dieses hat vor Gericht dieselbe Beweiskraft wie das erste Gutachten und ist häufig entscheidend, wenn beide Parteien unterschiedliche Werte ansetzen.
Gilt das auch beim Kaskoschaden?
Nein. Bei einem Kaskoschaden, also einem selbstverschuldeten Unfall oder einem Schaden durch höhere Gewalt wie Hagel, Sturm oder Wildunfall, gilt eine andere Regelung. Ihre eigene Kaskoversicherung hat in diesem Fall das Weisungsrecht und darf den Gutachter selbst bestimmen. Sie sind als Versicherungsnehmer grundsätzlich verpflichtet, diesen zu akzeptieren.
Wenn Sie mit dem Ergebnis des Kassagutachtens nicht einverstanden sind, sehen viele Versicherungsverträge ein Sachverständigenverfahren vor. Dabei einigen sich beide Parteien auf einen neutralen Gutachter. Die Kosten für dieses Verfahren trägt in der Regel jede Seite zur Hälfte.
Was ist der praktische Unterschied zwischen eigenem Gutachter und Versicherungsgutachter?
Der Unterschied zeigt sich häufig in konkreten Schadensersatzpositionen:
Merkantile Wertminderung: Ein unabhängiger Gutachter weist diese Position im Gutachten aus. Versicherungsgutachter setzen sie häufig niedriger an oder lassen sie weg.
Wiederbeschaffungswert: Der Wert, den Ihr Fahrzeug vor dem Unfall hatte, beeinflusst direkt die Auszahlung beim Totalschaden. Wie er berechnet wird, hat erheblichen Einfluss auf das Ergebnis.
Reparaturpositionen: Unabhängige Gutachter kalkulieren nach Herstellervorgaben und marktüblichen Werkstattstundensätzen. Versicherungsgutachter weichen davon gelegentlich ab.
Nutzungsausfallentschädigung: Diese Position wird im unabhängigen Gutachten immer ausgewiesen, im Versicherungsgutachten nicht immer.
Wie lehne ich den Versicherungsgutachter höflich ab?
Sie müssen keine Begründung liefern. Es genügt ein kurzer Satz gegenüber der Versicherung, dass Sie von Ihrem Recht auf freie Gutachterwahl Gebrauch machen und einen eigenen Sachverständigen beauftragen werden.
Wenn die Versicherung daraufhin Druck ausübt oder Sie unter Zeitdruck setzt, ist das ein bekanntes Vorgehen. Es ändert nichts an Ihrem Recht.
Was sollte ein guter eigener Gutachter mitbringen?
Ein Kfz-Sachverständiger muss nicht vereidigt sein, um ein rechtlich verwertbares Gutachten zu erstellen. Relevant sind Fachkompetenz und Unabhängigkeit. Zertifizierungen durch anerkannte Verbände wie die DESAG sind ein nachvollziehbares Qualitätsmerkmal, weil sie an fachliche Standards und unabhängige Prüfung gebunden sind.
Wichtig ist außerdem, dass der Gutachter das Fahrzeug persönlich besichtigt. Ein Gutachten ohne physische Begutachtung ist vor Gericht nicht verwertbar.
Können wir helfen?
Als DESAG-zertifiziertes Sachverständigenbüro in Lage sind wir ausschließlich Ihnen als Auftraggeber verpflichtet, nicht der Versicherung. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, holen nicht fahrbereite Fahrzeuge mit eigenem Anhänger ab und erstellen das Gutachten in der Regel innerhalb von ein bis zwei Werktagen.
Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keine Kosten.
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