Gutachter nach Autounfall: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Ein Autounfall auf der Straße

Ein Autounfall ist eine Stresssituation. Innerhalb von Sekunden stehen Fragen im Raum, für die es keine Routine gibt: Was passiert jetzt mit dem Fahrzeug? Wer bezahlt was? Und brauche ich überhaupt einen Gutachter?

Wir beantworten die Fragen, die Unfallgeschädigte uns am häufigsten stellen.

Wann brauche ich nach einem Autounfall einen Gutachter?

Immer dann, wenn der Schaden an Ihrem Fahrzeug die sogenannte Bagatellgrenze überschreitet. Diese liegt bei rund 750 Euro Reparaturkosten. Unterhalb dieser Grenze genügt in der Regel ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Sobald der Schaden darüber liegt, haben Sie als Unfallgeschädigter das Recht auf ein unabhängiges Kfz-Gutachten.

Das gilt auch dann, wenn die gegnerische Versicherung Ihnen bereits einen eigenen Gutachter anbietet. Dieses Angebot müssen Sie nicht annehmen.

Was macht ein Gutachter nach einem Autounfall?

Ein Kfz-Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug nach dem Unfall und dokumentiert den Schaden vollständig. Das Gutachten hält fest:

  • die Reparaturkosten auf Basis aktueller Werkstatttarife
  • den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs vor dem Unfall
  • den Restwert des beschädigten Fahrzeugs
  • die merkantile Wertminderung, also den Wertverlust durch den Unfallschaden
  • die voraussichtliche Ausfallzeit des Fahrzeugs

Dieses Dokument ist die Grundlage für Ihre gesamte Schadensregulierung gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Das ist kein Sonderrecht, sondern gesetzlich verankert.

Der Unterschied ist praktisch relevant: Ein Gutachter, der von der gegnerischen Versicherung gestellt wird, arbeitet in deren Auftrag. Erfahrungsgemäß werden in solchen Gutachten Schadenspositionen wie die Wertminderung oder bestimmte Reparaturpositionen niedriger angesetzt oder ganz weggelassen. Ein unabhängiger Sachverständiger ist ausschließlich Ihren Interessen verpflichtet.

Wer zahlt den Gutachter nach einem unverschuldeten Unfall?

Die Kosten für das Gutachten trägt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Für Sie als Geschädigten entstehen keine Kosten, sofern Ihre Unfallschuld nicht gegeben ist.

Das Gutachterhonorar richtet sich nach der Höhe des festgestellten Schadens und orientiert sich an den branchenüblichen Honorartabellen (BVSK-Honorarbefragung). Bei einem Schaden von beispielsweise 3.000 Euro liegt das Honorar typischerweise zwischen 350 und 500 Euro.

Was passiert, wenn ich selbst Schuld am Unfall trage?

Bei einem selbst verursachten Unfall reguliert Ihre Vollkaskoversicherung den Schaden. In diesem Fall beauftragt in der Regel die Versicherung selbst einen Gutachter. Sie haben hier kein freies Wahlrecht wie im Haftpflichtfall.

Bei einem Teilkaskoschaden (zum Beispiel Hagelschaden, Wildunfall oder Glasbruch) gilt dasselbe Prinzip: Die Versicherung entscheidet über die Begutachtung.

Wie läuft eine Begutachtung nach einem Autounfall ab?

Der Ablauf ist in der Regel unkompliziert:

1. Kontaktaufnahme: Sie melden sich beim Sachverständigenbüro, schildern kurz den Schadensfall und vereinbaren einen Termin.

2. Besichtigung: Der Gutachter kommt zu Ihnen, zur Werkstatt oder zum Standort des Fahrzeugs. Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, kann es auch mit einem Anhänger abgeholt werden.

3. Dokumentation: Fotos, Schadensaufnahme, technische Bewertung. Die Begutachtung dauert je nach Fahrzeug und Schadensumfang zwischen 30 und 60 Minuten.

4. Gutachtenerstellung: Das fertige Gutachten erhalten Sie üblicherweise innerhalb von ein bis drei Werktagen. Es enthält alle relevanten Werte und ist direkt für die Versicherung verwendbar.

5. Schadensregulierung: Mit dem Gutachten in der Hand können Sie Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung vollständig und korrekt geltend machen.

Kostenvoranschlag oder Gutachten: Was ist besser?

Ein Kostenvoranschlag ist günstiger, enthält aber nur die Reparaturkosten. Er berücksichtigt keine Wertminderung, keinen Restwert und keine Nutzungsausfallentschädigung.

Ein Gutachten ist umfassender und schützt Sie vor versteckten finanziellen Nachteilen. Wenn die Reparaturkosten voraussichtlich über 750 Euro liegen, ist das Gutachten in praktisch allen Fällen die bessere Wahl. Die Mehrkosten trägt ohnehin die Versicherung des Verursachers.

Kann ich nach dem Unfall sofort zur Werkstatt fahren?

Das Fahrzeug darf zur Werkstatt. Allerdings sollte das Fahrzeug möglichst nicht repariert werden, bevor ein Gutachter es besichtigt hat. Die Beweissicherung ist ein zentraler Bestandteil des Gutachtens. Nach der Reparatur lässt sich vieles nicht mehr eindeutig dem Unfall zuordnen.

Wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist, kontaktieren Sie zuerst den Gutachter. Ein Transport zum Begutachtungsort ist über einen eigenen Anhänger ohne Probleme möglich.

Wie lange habe ich Zeit, einen Gutachter zu beauftragen?

Technisch gesehen verjähren Schadensersatzansprüche nach drei Jahren. Praktisch sollten Sie so schnell wie möglich handeln: Der Schadenszustand lässt sich unmittelbar nach dem Unfall am sichersten dokumentieren. Außerdem können Sie erst nach dem Gutachten sicher einschätzen, ob Reparatur oder Ersatzbeschaffung sinnvoller ist.

Was ist, wenn die Versicherung das Gutachten kürzt?

Es kommt vor, dass Versicherungen einzelne Positionen aus dem Gutachten nicht anerkennen oder kürzen. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, den Sachverständigen um eine schriftliche Stellungnahme zu bitten. Diese ist die Grundlage für eine Nachverhandlung mit der Versicherung oder, im Streitfall, für rechtliche Schritte.

Ein unabhängiges Gutachten von einem zertifizierten Sachverständigen ist vor Gericht deutlich belastbarer als ein Versicherungsgutachten.

Können wir helfen?

Wenn Sie nach einem Autounfall im Raum Lage, Leopoldshöhe, Bad Salzuflen oder im Kreis Lippe einen Gutachtertermin benötigen, sind wir für Sie da. Wir kommen zu Ihrem Fahrzeug, holen nicht fahrbereite Fahrzeuge mit eigenem Anhänger ab und erstellen das Gutachten in der Regel innerhalb von einem bis zwei Werktagen.

Die Kosten bei einem unverschuldeten Unfall trägt die gegnerische Versicherung.

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